Hinweisgebersystem

Zahnarzt Hilden

Hinweisgebersystem der denecke zahnmedizin GbR

Gesetzes- und regelkonformes Handeln hat für uns und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter höchste Priorität. Zur Sicherstellung dieses Anspruchs ist es wichtig, dass wir über Rechts- und Regelverstöße Kenntnis erlangen. Das eingerichtete Meldeformular bietet Ihnen die Möglichkeit, uns entsprechende Hinweise sicher zu melden. Zudem verpflichten wir uns, gegen Sie keine Maßnahmen einzuleiten, sofern Sie das System nicht missbrauchen. Ein Missbrauch kann aus unserer Sicht bestehen, falls hier vorsätzlich falsche Verdächtigungen oder Verunglimpfungen eingegeben werden.

Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?

Die unternehmensinterne zuständige Stelle nimmt die Hinweise entgegen, anonymisiert diese und führt intern Nachforschungen durch. Jede Meldung wird auf potenzielle Rechts- und Regelverstöße geprüft und es wird dem systematisch nachgegangen.

Welche Informationen erhalten Sie von uns?

Sie erhalten – sofern Sie uns Ihren Namen und Ihre eMail-Adresse mitteilen – zunächst eine Eingangsbestätigung per eMail. Anschließend erfolgt die Bearbeitung Ihres Hinweises. Innerhalb von 3 Monaten ab Eingang Ihrer Meldung geben wir Ihnen dann per eMail Rückmeldung zu den eingeleiteten oder getroffenen Maßnahmen.
Bei anonymen Meldungen bzw. bei Meldungen ohne Kontaktdaten können wir dem beschriebenen Informationsweg nicht nachkommen.

Zur Abgabe eines Hinweises stehen Ihnen folgende Meldekanäle offen:

  1. Interne Meldekanäle

a. Online Formular
Geben Sie hier Ihren Hinweis direkt ein!
Sie werden über den Link direkt zu unserem Formular weitergeleitet.

b. Telefonische Hotline, persönliche Terminvereinbarung
Telefon 02103 39 57 274 (tgl. besetzt von 9 – 14 Uhr)

c. per eMail
hinweisgeber@denecke-zahnmedizin.de

d. Posteingang
denecke zahnmedizin GbR
Interne Meldestelle Hinweisgeber
Robert-Gies-Straße 1
40721 Hilden

2. externe Meldekanäle

a. Bundesamt für Justiz
b. Bundeskartellamt (in bestimmten Fällen)
c. Bundesfinanzaufsichtsbehörde (in bestimmten Fällen)

Beachten Sie bitte vor Abgabe Ihrer Meldung folgende Hinweise:

  • Ziehen Sie eine interne Meldung einer externen Meldung vor. Über interne Meldungen gelangen Mitteilungen über Verstöße am schnellsten zu den Personen, die den jeweiligen Verstoß am schnellsten untersuchen und abstellen können. Repressalien aufgrund Ihrer Meldung haben Sie nicht zu befürchten, da Sie davor Kraft Gesetz geschützt sind. Sofern ein intern gemeldeter Verstoß nicht abgestellt wurde, steht Ihnen weiterhin die Möglichkeit der Meldung an eine externe Meldestelle offen.
  • Die Informationen über den zu meldenden Verstoß müssen Sie im Zusammenhang mit Ihrem Arbeitsverhältnis oder bei Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses erlangt haben. Es muss sich zudem um einen Verstoß bei Ihrem (künftigen) Arbeitgeber oder einer anderen Stelle, mit der Sie aufgrund Ihres Arbeitsverhältnisses in Kontakt stehen oder standen, handeln. Informationen über privates Fehlverhalten fallen nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz.
  • Vorsätzlich falsche Angaben oder reine Spekulationen sind nicht vom Hinweisgeberschutzgesetz umfasst. Diese können sogar strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet Ihnen gegen Repressalien aufgrund der Meldung eines Verstoßes nur dann Schutz, wenn Sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zur Annahme hatten, dass die von Ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen. Es müssen Ihnen also tatsächliche Anknüpfungspunkte für die Annahme des Verstoßes vorliegen, beispielsweise, weil Sie den Verstoß selbst wahrgenommen haben oder verlässliche Erkundigungen eingeholt haben. Benennen Sie deshalb nach Möglichkeit alle Ihnen zur Verfügung stehenden Beweismittel (z.B. Zeugen, Urkunden, sonstige Unterlagen, Fotodateien o.ä.). In elektronischer Form vorliegende Unterlagen können Sie als Bild- oder PDF-Datei dem Meldeformular beifügen.
  • Melden Sie über das zur Verfügung stehende Formular bitte keine Verschlusssachen sowie Informationen oder Unterlagen die unter die ärztliche Verschwiegenheitspflicht fallen.
  • Ihre Meldung wird wie oben beschrieben zunächst anonymisiert und unter Wahrung der Vertraulichkeit intern bearbeitet. Unter bestimmten Voraussetzungen jedoch kann die Weitergabe Ihrer Identität an Behörden notwendig werden. Möglich ist dies unter anderem im Rahmen von Strafverfahren, Verwaltungsverfahren, einschließlich verwaltungsbehördlicher Bußgeldverfahren, sowie bei gerichtlichen Entscheidungen.
  • Geben Sie Ihre Meldung anonym ab und hinterlassen keine Kontaktmöglichkeit, haben wir im Bearbeitungsprozess keine Möglichkeit, Ihnen den Eingang Ihrer Meldung zu bestätigen, Sie bei etwaigen Rückfragen zu kontaktieren und Sie über das Ergebnis der Untersuchung in Kenntnis zu setzen. Geben Sie keine Kontaktmöglichkeit an, können Sie sich im Fall einer Offenlegung auch nicht darauf berufen, dass keine geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung eines Verstoßes ergriffen wurden oder Sie keine Rückmeldung zu den eingeleiteten oder getroffenen Maßnahmen erhalten haben.
  • Ihre Meldung sowie die Dokumentation werden 3 Jahre nach Abschluss der Überprüfung gelöscht. Die Unterlagen stehen dann nicht mehr als Beweismittel zur Verfügung.

Online Formular Hinweisgebersystem

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Hinweisgebersystem

Maximum file size: 10.24MB

Datenschutz*
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Patienten über uns

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„Sehr netter Empfang, es wurde mir vom Dr. alles ausführlich erklärt und habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Kann ich nur weiterempfehlen."