Die fast unsichtbare Zahnspange
Sie wünschen sich ein Lächeln mit geraden Zähnen und möchten dafür keine klassische Zahnspange tragen? Die Behandlung soll weitestgehend unsichtbar verlaufen und sich leicht in Ihren normalen Tagesablauf integrieren lassen?
Ist nicht möglich? Doch, mit Alignern!
Was sind Aligner?
Aligner sind herausnehmbare, farblose Schienen, die individuell für Sie hergestellt werden. Diese Zahnschienen bestehen aus einem stabilen Kunststoff, welcher transparent und im Mund getragen kaum sichtbar ist. Durch das Tragen der Aligner werden die Zähne schrittweise in die gewünschte Position gebracht.
Vor Behandlungsbeginn wird in unserer Praxis ein Modell von Ihren Zähnen angefertigt. Anhand dieses Modells wird von uns mithilfe der modernen 3D- Computertechnologie ein individueller Behandlungsplan erstellt. Mit der verwendeten ClinCheck® Software können wir Ihnen bereits im Vorfeld einen Eindruck vom Endergebnis geben. Daraufhin werden mehrere individuelle Aligner für Sie hergestellt.
Aligner können leicht in den normalen Tagesablauf integriert werden. Diese Schienen werden dauerhaft getragen, können jedoch während des Essens und für die Zahnreinigung entnommen werden. Die Aligner bestehen aus einem klaren thermoplastischen Material ohne Metallbänder oder Drähte und sind somit fast unsichtbar.
Beim Essen und beim Zähneputzen wird die Schiene einfach kurz entfernt. Selbstverständlich sollten Zähne und Aligner vor dem erneuten Einsetzen gereinigt werden. Wasser kann selbstverständlich jederzeit getrunken werden, auch mit der unsichtbaren Zahnspange im Mund. Es empfiehlt sich jedoch in jedem Fall, die unsichtbare Zahnspange vor dem Genuss von zuckerhaltigen oder farbigen Getränken herauszunehmen. Erstens könnten sich die Aligner verfärben und zweitens können sich Zucker und andere Substanzen in den Schienen ansammeln, die Zähne angreifen und auf Dauer Karies verursachen.
Aligner sollten täglich maximal 20 Stunden getragen werden. Eine kürzere Tragezeit bedeutet, dass die Behandlung länger dauern könnte.
Je nach Grad der Fehlstellung zwischen 3.500 und 6.500 Euro, wobei Abweichungen nach oben und unten möglich sind.