Wir machen Lächeln – vom Heil- und Kostenplan bis zur Abrechnung
Wir möchten, dass Sie nicht nur mit der zahnmedizinischen Behandlung, sondern auch mit deren Organisation zufrieden sind. Dafür sorgen nicht nur die Zahnmedizinischen Fachangestellten, die den Behandler unterstützen, sondern auch die Mitarbeiter in unserer Verwaltung: Im Patientenservice stehen sie Ihnen für Terminvereinbarungen und erste telefonische Beratungen zur Verfügung. In der Abrechnung beantworten unsere Mitarbeiter Ihnen gerne Fragen zu Ihren Kostenvoranschlägen oder Heil- und Kostenplänen und helfen Ihnen bei Bedarf bei der Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse oder Versicherung.
Bei umfangreichen Behandlungen oder alternativen Angeboten kann auf Wunsch auch eine Besprechung der Heil- und Kostenplanung mit Ihrem behandelnden Arzt erfolgen.
Wir behandeln Patienten aller gesetzlichen Krankenkassen sowie aller privaten Krankenversicherungen.
Gesetzlich Versicherte:
Als gesetzlich Versicherte in Deutschland haben Sie nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen einen Anspruch auf eine „ausreichende“, „zweckmäßige“ und „wirtschaftliche“ Qualität (Sozialgesetzbuch V).
Zahnärztliche Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) abgerechnet.
Alle Leistungen, die wir bei gesetzlich Versicherten über die Krankenkasse abrechnen dürfen, rechnen wir über die Kasse ab.
Die zahntechnischen Leistungen werden nach dem Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnis (BEL II) berechnet.
Die Zahnärztlichen Leistungen, welche nicht in der BEMA enthalten sind, werden dem Versicherten als zusätzliche Leistung angeboten und werden entsprechend nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet.
Privat-Versicherte / Nicht-Versicherte:
Grundlage der Vergütung für Privat- und Nicht-Versicherte ist die gültige Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und für Ärzte (GOÄ).
Die zahntechnischen Leistungen werden nach dem Bundeseinheitlichen Benennungsverzeichnis (BEB) berechnet.
Je nach Schwierigkeitsgrad, Zeitaufwand und Umstand der Behandlung können sich mit entsprechender schriftlicher Begründung Behandlungskosten bis zum 3,5-fachen Gebührensatz ergeben.
Sollten über diesen Satz hinaus Kosten entstehen, werden Sie selbstverständlich vorher darüber aufgeklärt.
Gerne unterbreiten wir Ihnen vor Beginn der Behandlung einen Kostenvoranschlag.
Wir bieten Ihnen gerne eine individuelle Finanzierung an. Sprechen Sie uns an.
Um Ihnen lange Wartezeiten zu ersparen, führen wir unsere Praxisklinik als Bestellpraxis, das heißt, wir reservieren für Sie die Zeit, die für die geplante Behandlung notwendig ist. Falls Sie einmal einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte unbedingt (24h) vorher ab, damit wir den Termin weitervergeben können.
Für nicht rechtzeitig abgesagte Termine dürfen wir Ihnen die vereinbarte Zeit nach BGB in Rechnung stellen.